Qualität

Das LERNCENTER Wörrstadt hat ein Gütezeichen

Als erste und bisher einzige Schule in Rheinland-Pfalz sind wir Mitglied in der Gütegemeinschaft INA-Nachhilfeschulen und erhielten am 15. 1.2004 vom Deutschen  Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung RAL (das z.B. auch den Blauen Engel verleiht) das RAL-Gütezeichen für Nachhilfeschulen.
Mit diesem Gütezeichen werden die Leistungen von Nachhilfeschulen an Hand transparenter und neutral überprüfbarer Qualitätskriterien sichtbar gemacht. In den Güte- und Prüfbestimmungen sind die spezifischen Anforderungen an Nachhilfeschulen festgelegt. Alle aufgeführten Kriterien müssen hundertprozentig erfüllt werden. Bei Abweichungen bzw. Verstößen kann das Gütezeichen auch wieder entzogen werden.

In der Informationsbroschüre der Gütegemeinschaft erhalten Sie weitere Informationen. Sie steht im Downloadbereich als PDF zum Herunterladen bereit.
 

Alzeyer Wochenblatt:

Hier ein Auszug aus den Güte- und Prüfbestimmungen:

Die Nachhilfeschule muss:

  • ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem aufbauen.
  • sicherstellen, dass die Kundenanforderungen ermittelt werden, mit dem Ziel, die Zufriedenheit der Kunden zu erhöhen.
  • durch regelmäßige Schulungsangebote alle involvierten Personen gezielt weiterbilden.
  • einmal jährlich eine Fortbildung aus dem von der Gütegemeinschaft empfohlenen   
    Themenkatalog anbieten.
  • eine geeignete Infrastruktur ermitteln, bereitstellen und aufrechterhalten. Erforderlich hierfür sind:
         - helle Schulungsräume und gepflegte sanitäre Anlagen
         - geeignetes Unterrichtsmaterial, Prüfungsaufgaben, Unterrichtsspiele, Übungsbücher
         - regelmäßige Bürozeiten, Beschwerdemanagement und möglichst reibungslose 
           Kommunikation
  • einen rechtlich einwandfreien und verständlich formulierten Unterrichtsvertrag haben, ihn mit den  Kunden durchsprechen und lesbar gedruckt aushändigen.
  • Beratung bei speziellen Problemen anbieten.
  • Rückmeldungen von Kunden einschließlich Kundenbeschwerden bearbeiten.
  • Kontaktaufnahme mit dem Kunden garantieren, wenn es Schwierigkeitenbei der Durchführung der vereinbarten Dienstleistung gibt.
  • neben permanenter Eigenüberwachung des Qualitätsmanagementsystems einmal jährlich eine Fremdprüfung durchführen lassen, der Prüfer muss die Gütebestimmungen vollständig überprüfen.Auch das QM-System muss von einem Fremdprüfer einmal pro Jahr auditiert werden.
  • das Gütezeichen kann bei Nicht-Einhaltung der Bestimmungen auch wieder entzogen werden.
     

Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden:

- keine Mindestlaufzeit

- Kündigungsfrist beträgt nur einen Monat

- keine Anmeldegebühr

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