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Hier ein Auszug aus den Güte- und Prüfbestimmungen:
Die Nachhilfeschule muss:
- ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem aufbauen.
- sicherstellen, dass die Kundenanforderungen ermittelt werden, mit dem Ziel, die Zufriedenheit der Kunden zu erhöhen.
- durch regelmäßige Schulungsangebote alle involvierten Personen gezielt weiterbilden.
- einmal jährlich eine Fortbildung aus dem von der Gütegemeinschaft empfohlenen
Themenkatalog anbieten.
- eine geeignete Infrastruktur ermitteln, bereitstellen und aufrechterhalten. Erforderlich hierfür sind:
- helle Schulungsräume und gepflegte sanitäre Anlagen - geeignetes Unterrichtsmaterial, Prüfungsaufgaben, Unterrichtsspiele, Übungsbücher - regelmäßige Bürozeiten, Beschwerdemanagement und möglichst reibungslose Kommunikation
- einen rechtlich einwandfreien und verständlich formulierten Unterrichtsvertrag haben, ihn mit den Kunden durchsprechen und lesbar gedruckt aushändigen.
- Beratung bei speziellen Problemen anbieten.
- Rückmeldungen von Kunden einschließlich Kundenbeschwerden bearbeiten.
- Kontaktaufnahme mit dem Kunden garantieren, wenn es Schwierigkeitenbei der Durchführung der vereinbarten Dienstleistung gibt.
- neben permanenter Eigenüberwachung des Qualitätsmanagementsystems einmal jährlich eine Fremdprüfung durchführen lassen, der Prüfer muss die Gütebestimmungen vollständig überprüfen.Auch das QM-System muss von einem Fremdprüfer einmal pro Jahr auditiert werden.
- das Gütezeichen kann bei Nicht-Einhaltung der Bestimmungen auch wieder entzogen werden.
Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden:
- keine Mindestlaufzeit
- Kündigungsfrist beträgt nur einen Monat
- keine Anmeldegebühr
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