|
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen: (gültig für Nachhilfeunterricht)
AGB-Einzelunterricht
AGB Gruppenunterricht: Download als PDF-Datei
1. Anmeldung/Vertragsbeginn Eine Anmeldung ist jederzeit möglich. Die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten gilt zugleich im Namen und in Vollmacht des anderen Erziehungsberechtigten.
2. Vertragslaufzeit, Kündigung Es gibt keine Mindestvertragslaufzeit. Der Gruppenunterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von einem Monat zum Datum des Vertragsabschlusses gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt schriftlich an das Büro der Nachhilfeschule.
3. Leistungen Gruppenunterricht: Der Unterricht findet in Gruppen statt und dauert jeweils 90 Minuten pro Unterrichtstag (Konzentrationstraining 60 Minuten). Hierzu werden Kleingruppen von maximal 4 Schülerinnen/Schülern zusammengestellt (Konzentrationstraining: 6 Schülerinnen/Schüler). Probeunterricht: Jede(r) Schüler/Schülerin hat vor einer Erstanmeldung die Möglichkeit, kostenlos an einem 90 minütigen Gruppenunterricht teilzunehmen. Lernberatung: Jedem/r angemeldeten Schüler/in steht eine kostenfreie, persönliche Lernberatung zu. Dies ist im Allgemeinen ein Gespräch, in welchem individuelle Lernprobleme ausgelotet und Grundlagen von Lern-, Konzentrations- und Zeitplanungstechniken angesprochen werden. Weiterführende Übungen werden dann entweder im Rahmen des Fachunterrichts oder falls notwendig in speziellen zusätzlichen (gebührenpflichtigen) Kursen durchgeführt. Auf Wunsch nimmt die Nachhilfeschule Kontakt mit den Fachlehrern an der öffentlichen Schule auf. Elterngespräche: Eltern können sich jederzeit über den Leistungsstand ihrer Kinder informieren. Die Schulleitung wird dann bei Bedarf nach Rücksprache mit den jeweiligen Fachlehrern einen persönlichen oder telefonischen Gesprächstermin vereinbaren.
4. Tarife Die Gebühren für Gruppenunterricht werden monatlich im Voraus fällig. Sie fallen auch in den Ferien an, außer in den Sommerferien; hier muss der Hauptferienmonat Juli oder August nicht bezahlt werden. Sollte bei der Bankabbuchung Ihre Bank die Abbuchung aus nicht von der Nachhilfeschule verschuldeten Gründen nicht akzeptieren, gehen die fälligen Bankgebühren zu Ihren Lasten.
Monatliche Kosten für den Nachhilfeunterricht:
1 x wöchentlich 82 Euro
2 x wöchentlich 152 Euro
3 x wöchentlich 222 Euro
Hinweis: Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die zurzeit nicht erhoben wird. Bei Änderung der gesetzlichen Regelung ist die Nachhilfeschule berechtigt, diese zusätzlich zu erheben.
5. Versäumnis von Unterricht Im Falle einer rechtzeitigen Entschuldigung AUS WICHTIGEM GRUND wird versäumter Unterricht in einer adäquaten Gruppe möglichst zeitnah zu den Fehlstunden nachgeholt. Als rechtzeitig gilt eine Entschuldigung bis spätestens 24 Stunden vor der Unterrichtsstunde. Verspätet abgesagte Stunden können nicht nachgeholt werden. Ein Versäumnis von Unterrichtsstunden führt nicht zur Minderung der Unterrichtsgebühren. Nach Beendigung des Vertrages können maximal 2 Ersatzstunden nachgeholt werden.
6. Unterrichtsausfall Unterricht, der aus von der Nachhilfeschule zu verantwortenden Gründen ausfällt, wird innerhalb von 14 Tagen nachgeholt, sofern durchführbar und falls nicht besondere pädagogische Gründe gegen diese Terminierung sprechen.
7. Änderung des Vertrages (Unterrichtshäufigkeit, Unterrichtsfächer) Der Nachhilfeunterricht beginnt zunächst in der vereinbarten Unterrichtshäufigkeit pro Woche und mit den vereinbarten Unterrichtsfächern. Die Unterrichtshäufigkeit kann zu jedem Monatsbeginn geändert werden. Die Gebühren werden entsprechend angepasst. Ein Wechsel der Fächer ist nach Absprache eventuell auch kurzfristig möglich.
8. Ferienregelung Unterricht findet in der jeweils zweiten Ferienwoche der Oster- und Herbstferien statt. In den gesetzlichen Weihnachts- und Sommerferien sowie an allen gesetzlichen Feiertagen entfällt der Unterricht (Ferienkurse möglich). Falls der Unterricht in den Ferien nicht wahrgenommen werden kann und hierüber eine Abmeldung vorliegt, werden Nachholstunden angeboten.
9. Ruhemonate Ruhemonate z.B. wegen Krankheit können auf Antrag mit einer Frist von 1 Monat eingeräumt werden.
10. Schlussbestimmung Es gilt nur das, was vorstehend bzw. auf dem Anmeldeformular schriftlich niedergelegt ist. Nachträgliche Änderungen müssen aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit schriftlich niedergelegt und von beiden Seiten abgezeichnet werden.
|